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MIT SICHERHEIT IN DIE ZUKUNFT

SCHENKEN. ERBEN. TESTAMENT.

VERMÖGENSNACHFOLGE

VERMÖGENS
NACHFOLGE

Eine strategische Vermögensnachfolge gewährleistet Sicherheit für Generationen.

Eine frühzeitige, steuerlich optimierte Nachfolgestrategie kann zukünftige Erbschaftsteuerbelastungen deutlich reduzieren, familiäre Konflikte vermeiden und Werte langfristig sichern.

Dabei geht es nicht nur um Zahlen, sondern auch um Verantwortung – gegenüber Ihren Angehörigen, Ihrem Lebenswerk und der Weitergabe Ihrer Werte.

Ob durch eine Schenkung zu Lebzeiten, ein durchdachtes Testament oder eine Kombination aus beidem: Jede Gestaltung hat unterschiedliche steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Gerade bei Immobilien, Betriebsvermögen oder größerem Privatvermögen entscheiden Details darüber, ob Freibeträge sinnvoll genutzt und Steuerlasten minimiert werden können.

Eine gezielte Nachfolgeplanung sorgt für Rechtssicherheit und schafft finanziellen Spielraum für die nächste Generation. Gleichzeitig behalten Sie die Kontrolle über Ihr Vermögen, beispielsweise durch Vorbehaltsrechte, Nießbrauchregelungen oder individuelle vertragliche Gestaltungen.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vermögensnachfolge klar und steuerlich optimiert zu strukturieren – abgestimmt auf Ihre Lebenssituation, Ihre familiären Vorstellungen und die aktuelle Rechtslage.

Mit einer vorausschauenden Planung stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen in den richtigen Händen bleibt und nicht durch unnötige Steuerbelastungen geschmälert wird.

Erben

Schenken

Testament

Erben

Eine Erbschaft kommt oft ungeplant und ist oft mit steuerlichen Herausforderungen verbunden. Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung können jedoch gezielt Bewertungen zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. So bleibt Ihr Vermögen bestmöglich erhalten.

Ihre Steuervorteile auf einen Blick:

Schenken

Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Durch strategische Übertragungen zu Lebzeiten können Freibeträge optimal ausgenutzt und spätere Erbschaftssteuern ganz vermieden werden.

So profitieren Sie steuerlich:

Testament

Ein Testament sorgt nicht nur für eine geregelte Erbfolge, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen. Mit einem steueroptimierten Testament schaffen Sie klare Verhältnisse und vermeiden spätere Streitigkeiten oder Steuerbelastungen.

Ihr Mehrwert auf einen Blick:

Erben

Eine Erbschaft kommt oft ungeplant und ist oft mit steuerlichen Herausforderungen verbunden. Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung können jedoch gezielt Bewertungen zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. So bleibt Ihr Vermögen bestmöglich erhalten.

Ihre Steuervorteile auf einen Blick:

Schenken

Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Durch strategische Übertragungen zu Lebzeiten können Freibeträge optimal ausgenutzt und spätere Erbschaftssteuern ganz vermieden werden.

So profitieren Sie steuerlich:

Testament

Ein Testament sorgt nicht nur für eine geregelte Erbfolge, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen. Mit einem steueroptimierten Testament schaffen Sie klare Verhältnisse und vermeiden spätere Streitigkeiten oder Steuerbelastungen.

Ihr Mehrwert auf einen Blick:

Durch meine Erfahrung in den Bereichen Erbschaft- und Schenkungsteuer und meine Tätigkeit als Dozent an diversen Hochschulen, verfüge ich über ausreichend Kenntnisse, um Ihr Vermögen steuerbegünstigt und effizient zu an die nächste Generation zu übertragen.

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Dozent für Erbschaft- und Schenkungsteuer an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management

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Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Vermögensnachfolge?

Die Vermögensnachfolge umfasst die rechtzeitige, rechtssichere und möglichst steuerschonende Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation oder andere Begünstigte – sei es durch Erbschaft, Schenkung oder gesellschaftsrechtliche Gestaltungen.

Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, steuerliche Vorteile zu nutzen, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Vermögen gemäß den eigenen Wünschen übertragen wird.

Zu den gängigen Instrumenten zählen Testamente, Erbverträge, Schenkungen, die Einrichtung von Stiftungen sowie die Nutzung von Nießbrauchsrechten und Wohnrechten.

Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten, die Nutzung von Freibeträgen und die Wahl der richtigen Vermögensstruktur können Steuerbelastungen für die Erben minimiert werden.
Zusätzlich kann durch das Zuwendungsnießbrauchsmodell, die Wahl der optimalen Bewertungsmethode (z. B. bei Immobilien) oder durch frühzeitige Schenkung mit Vorbehalten weiteres Optimierungspotenzial erschlossen werden.

Eine Erbschaft erfolgt nach dem Tod des Erblassers, während eine Schenkung zu Lebzeiten stattfindet. Beide Vorgänge unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Regelungen und Freibeträgen.
Beide unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, es gelten jedoch unterschiedliche Fristen für die Steuerbefreiung (z. B. Familienheim) und Bewertungszeitpunkte.

Wichtig ist die korrekte steuerliche Bewertung (häufig nach dem Bewertungsgesetz – BewG), ggf. unter Nutzung von Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Bei selbstgenutzten Immobilien kommen Befreiungen für das Familienheim in Betracht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG).

Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen über die Vermögensnachfolge. Er ist sinnvoll, wenn mehrere Parteien verbindlich eingebunden werden sollen oder auf gegenseitige Verfügungen verzichtet wird.

Durch gezielte Gestaltungen wie Pflichtteilsverzichte, Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt oder die Einsetzung von Vorerben kann die Pflichtteilsquote reduziert oder umgangen werden.
Pflichtteilsansprüche entstehen nur bei Enterbung und betreffen ausschließlich gesetzliche Erben erster Ordnung und Ehegatten.

Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die Umsetzung des letzten Willens des Erblassers, regelt die Nachlassabwicklung und stellt sicher, dass die Vermögensverteilung gemäß den testamentarischen Bestimmungen erfolgt.

Eine sorgfältige Planung der Unternehmensnachfolge, einschließlich steuerlicher Optimierung, rechtlicher Absicherung und frühzeitiger Einbindung der Nachfolger, ist essenziell für den erfolgreichen Übergang.
Zusätzlich wichtig sind Bewertungsfragen (§§ 199 ff. BewG), die Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG sowie gesellschaftsvertragliche Klauseln (z. B. Nachfolgeklauseln, Abfindungssperren).

Bei der Vorerbschaft erhält der Vorerbe zunächst das Erbe, kann jedoch nur eingeschränkt darüber verfügen. Der Nacherbe tritt zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise nach dem Tod des Vorerben, in die Erbfolge ein.

Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer, wobei Freibeträge je nach Verwandtschaftsverhältnis (z. B. 400.000 € bei Kindern alle 10 Jahre) zur Anwendung kommen. Wichtig: Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden (§ 30 ErbStG).

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es, individuelle Wünsche verbindlich festzulegen.

Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach (alle zehn Jahre) genutzt und somit die steuerliche Belastung reduziert werden. Zudem lassen sich Vermögenswerte gezielt und kontrolliert übertragen.

Unverheiratete Partner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Lebenspartner jedoch als Erbe eingesetzt und somit abgesichert werden.
Alternativ zur Erbeinsetzung kann ein Vermächtnis, Nießbrauch oder Wohnrecht vereinbart werden. Bei Immobilien ist eine gemeinsame Eigentümerstruktur oder eine Absicherung durch Grundbucheintrag sinnvoll.

Es ist ratsam, einen Vormund oder Testamentsvollstrecker zu benennen, der das Vermögen bis zur Volljährigkeit des Kindes verwaltet. Zudem können Regelungen getroffen werden, ab wann und in welchem Umfang das Kind über das Vermögen verfügen darf.
Das Familiengericht prüft und genehmigt größere Vermögensverfügungen (§ 1643 BGB) – ein Testamentsvollstrecker kann hier die Handlungsfähigkeit sichern.

Durch die Einrichtung von Familiengesellschaften, die Nutzung von Nießbrauchsrechten oder die Implementierung von Wiederverheiratungsklauseln im Testament kann der Verbleib des Vermögens innerhalb der Familie gefördert werden.
Auch Nach- und Vorvermächtnisse, Rückfallklauseln oder Verzichtsverträge bei Ehepartnern („Berliner Testament light“) mit Wiederverheiratungsklausel können helfen, das Vermögen in der Blutlinie zu halten.

Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei im Ausland lebenden Erben kann die Frist auf sechs Monate verlängert sein.

Es empfiehlt sich, eine Übersicht über alle digitalen Konten und Zugänge zu erstellen und vertrauenswürdigen Personen Zugangsdaten bereitzustellen oder in einem digitalen Testament festzuhalten.

Ohne eine testamentarische oder vertragliche Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Dies kann dazu führen, dass Ihr Vermögen nicht nach Ihren Wünschen verteilt wird, hohe Erbschaftsteuer anfällt oder es zu Streitigkeiten unter den Erben kommt. Eine professionelle Nachfolgeplanung stellt sicher, dass Ihr Vermögen optimal übertragen wird und Ihre Angehörigen abgesichert sind.

Bei Schenkungen und Erbschaften gelten persönliche Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bzw. Schenker richten. Diese Freibeträge gelten pro Erwerber und Schenker – und bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut:

VerwandtschaftsverhältnisFreibetrag
Ehegatte/Lebenspartner500.000 €
Kinder/Enkel (wenn Kind des Erblassers verstorben)400.000 €
Enkel (direkt)200.000 €
Eltern/Großeltern (bei Erwerb durch Erbschaft)100.000 €
Geschwister, Neffen, Freunde, Lebensgefährten20.000 €

Zudem gibt es besondere Steuerbefreiungen, z. B. für das Familienheim oder Hausrat (§§ 13, 13c ErbStG). Eine geschickte Nachfolgeplanung nutzt diese Freibeträge optimal aus – z. B. durch mehrstufige Schenkungen im Abstand von zehn Jahren.

Die Übertragung von Betriebsvermögen (z. B. ein Einzelunternehmen, Anteile an einer GmbH oder Mitunternehmeranteile) unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Um dies steueroptimiert zu gestalten, kommen die Verschonungsregelungen der §§ 13a und 13b ErbStG zur Anwendung:

  • Regelverschonung (85 %): Bei Erhalt des Betriebsvermögens und einer Behaltensfrist von 5 Jahren.

  • Optionsverschonung (100 %): Bei Einhaltung strengerer Voraussetzungen (insbesondere Lohnsummenregelung).

Wichtig für die Optimierung:

  • Frühzeitige Nachfolgeplanung mit z. B. schrittweiser Übertragung von Anteilen

  • Vermeidung von „schädlichem Verwaltungsvermögen“ im Betrieb

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (z. B. Abfindungsklauseln, Vinkulierung)

Eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Strukturierung ist entscheidend, um die Begünstigungen zu erhalten und spätere Steuerfallen zu vermeiden.

Bei der Vermögensnachfolge führen typische Fehler häufig zu unnötiger Steuerlast oder familiären Konflikten. Die häufigsten Fehler sind:

  • Keine Regelung getroffen

  • Freibeträge nicht genutzt

  • Keine Bewertung von Immobilien oder Unternehmen

  • Pflichtteilsrechte übersehen

  • Fehlende Absicherung des Schenkers

Eine professionelle Nachfolgeplanung stellt sicher, dass Vermögen rechtssicher und steueroptimiert übertragen wird – und familiäre Ziele gewahrt bleiben.

Die Schenkung von Immobilien lässt sich durch gezielte Gestaltung steuerlich erheblich optimieren:

  • Nutzung von Freibeträgen (z. B. 400.000 € pro Kind alle 10 Jahre)

  • Nießbrauchsvorbehalt: lebenslanges Nutzungsrecht, das den steuerpflichtigen Wert mindert

  • Familienheimregelung: steuerfreie Übertragung bei Selbstnutzung durch Ehepartner/Kinder

  • Teilübertragungen über Familiengesellschaften zur Steuer- und Pflichtteilssteuerung

Ein Steuerberater prüft die passende Strategie und erstellt die optimale Gestaltung inkl. Gutachten und Notarkoordination.

Der Zuwendungsnießbrauch ist ein Gestaltungsmittel, mit dem Einkünfte steuerlich auf andere Personen – z. B. Kinder oder Ehepartner – verlagert werden können, ohne das Eigentum am Vermögen zu übertragen.

Beispiel: Die Eltern bleiben Eigentümer einer Immobilie, räumen aber dem volljährigen Kind den Nießbrauch ein. Das Kind erhält fortan die Mieteinnahmen – und versteuert sie mit ggf. niedrigem Steuersatz.

Steuervorteile:

  • Reduzierung der eigenen Einkommensteuer

  • Keine Schenkungsteuer

  • Möglichkeit späterer Eigentumsübertragung unter Ausnutzung der Freibeträge

Wichtig: Der Nießbrauch muss notariell eingeräumt und wirtschaftlich ernsthaft umgesetzt sein. Einschränkungen bestehen bei minderjährigen Kindern oder finanzierten Immobilien.