AUF EINEM SOLIDEN FUNDAMENT

DAMIT SICH INVESTITIONEN LOHNEN

KAUF. BESITZ. VERKAUF.

IMMOBILIEN

Vom Gartenhäuschen bis zur Villa.

Es gibt Steuertipps, die sich mehr oder weniger verallgemeinern lassen. Es gibt aber auch individuelle Situationen. Dann ist es besonders wichtig, sich auf einen Experten verlassen zu können. Profitieren Sie von meinen vielfältigen Erfahrungen in der Steuerberatung von Eigentümern kleiner Einzelimmobilien bis hin zu ganzen Portfolios.

Ich schaue nicht nur durchs Fenster.

Als Ihr Steuerberater für alle Fragen rund um die Immobilie ist es mir ein besonderes Anliegen, genau auf Ihre individuelle Situation einzugehen. Deshalb verschaffe ich mir in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Bedürfnisse. So kann ich Sie steuerlich optimal beraten. Jetzt profitieren!

Immobilien gehören seit jeher zu den zukunftssichersten Kapitalanlagen. Doch nur mit der richtigen Steuerstrategie können Sie das Potenzial Ihrer Immobilie voll ausschöpfen.

Sie möchten eine (weitere) Immobilie kaufen oder verkaufen? Oder sind Sie bereits Eigentümer und fragen sich, welche steuerlichen Optimierungen für Sie möglich sind?

Ich berate Sie umfassend zu allen steuerlichen Aspekten rund um den Erwerb, den Besitz und die Veräußerung von Immobilien. Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung unnötiger Steuerbelastungen, sondern auch um gezielte Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie langfristig Vermögen aufbauen können.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit mir und lassen Sie sich aufzeigen, wie Sie den größtmöglichen Nutzen aus Ihrer Immobilie für sich erzielen können.

Kauf

Besitz

Verkauf

Kauf

Der Erwerb von Immobilien bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Mit einer fundierten Planung und gezielten Strategien können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und langfristig Vermögen aufbauen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Ihre Steuervorteile auf einen Blick:

Besitz

Der Besitz und die Vermietung von Immobilien bieten nicht nur regelmäßige Einnahmen, sondern auch zahlreiche steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.

So profitieren Sie steuerlich:

Verkauf

Der Verkauf einer Immobilie kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Mit der richtigen Planung und Strategie lassen sich unnötige Steuerlasten vermeiden und Ihre Gewinne optimieren.

Ihr Mehrwert auf einen Blick:

Kauf

Der Erwerb von Immobilien bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Mit einer fundierten Planung und gezielten Strategien können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und langfristig Vermögen aufbauen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Ihre Steuervorteile auf einen Blick:

Besitz

Der Besitz und die Vermietung von Immobilien bieten nicht nur regelmäßige Einnahmen, sondern auch zahlreiche steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.

So profitieren Sie steuerlich:

Verkauf

Der Verkauf einer Immobilie kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Mit der richtigen Planung und Strategie lassen sich unnötige Steuerlasten vermeiden und Ihre Gewinne optimieren.

Ihr Mehrwert auf einen Blick:

Ihr Vermögen verdient ein solides Fundament - steuerlich und strategisch. Ich helfe Ihnen, Ihr Vermögen nachhaltig aufzubauen und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

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Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, Ihre Anliegen zu verstehen und erste Ideen für Ihre steuerliche Optimierung zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Welche steuerlichen Vorteile habe ich beim Kauf einer Immobilie?

Bei vermieteten Immobilien können Zinsen als Werbungskosten abgesetzt, die Anschaffungskosten über Abschreibungen (AfA) verteilt und bestimmte Erwerbsnebenkosten steuerlich berücksichtigt werden. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungskosten und fließt damit in die AfA-Berechnung ein.

Der Gesamtkaufpreis einer Immobilie wird steuerlich in zwei Anteile aufgeteilt: Grund und Boden (nicht abschreibbar) und Gebäudeanteil (abschreibbar). Je höher der Gebäudeanteil angesetzt wird, desto größer ist das jährliche Abschreibungsvolumen – und damit die steuerliche Entlastung.
Ein konkretes Beispiel:
Sie kaufen eine Neubau-Eigentumswohnung in einer Großstadt für 500.000 €. Der Gebäudeanteil wird sachgerecht auf 85 % festgelegt, also 425.000 €. Bei einer linearen Abschreibung von 3 % jährlich ergibt sich eine jährliche AfA von 12.750 €.
➤ Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 % entspricht das einer Steuerersparnis von 4.462,50 € pro Jahr.
➤ Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % sparen Sie sogar 5.355,00 € jährlich.
Auf 10 Jahre gerechnet ergibt sich ein Steuervorteil von bis zu 53.550 €.
Selbst im Vergleich zu einer weniger günstigen Aufteilung (z. B. nur 70 % Gebäudeanteil) lassen sich über 26.000 € zusätzlich sparen – allein durch eine kluge steuerliche Gestaltung.
Fazit: Bei Neubauten mit 3 % AfA entfaltet die Kaufpreisaufteilung einen besonders starken Hebel. Wer hier auf fundierte steuerliche Beratung verzichtet, verschenkt schnell einen fünfstelligen Betrag.

Ja – z. B. bei Übertragungen zwischen Ehepartnern oder durch Erbschaft/Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei Unternehmensstrukturen (z. B. Immobilien-GmbH oder Personengesellschaften) können unter bestimmten Voraussetzungen Share Deals oder § 6a GrEStG steuerfrei sein.

Bei vermieteten Immobilien zählen sie zu den Anschaffungskosten und erhöhen damit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Bei selbst genutzten Immobilien sind sie steuerlich nicht absetzbar.

Nicht unbedingt – steuerliche Vorteile wie AfA oder Werbungskosten sollten immer mit Faktoren wie Kaufpreis, Finanzierung, Mietrendite und Lage bewertet werden. Eine steuerliche Prüfung vor dem Kauf ist empfehlenswert.

Durch den Abzug von Werbungskosten wie Zinsen, Instandhaltung, Hausverwaltung, Fahrtkosten, Gebäudeabschreibung (AfA) sowie ggf. durch steuerliche Gestaltung wie Umsatzsteuer-Option bei gewerblichen Mietern.

Wohngebäude werden i. d. R. mit 2 % jährlich (Nutzungsdauer 50 Jahre) abgeschrieben. Für Altbauten vor 1925 beträgt die AfA 2,5 %. Denkmalimmobilien (§ 7i EStG) und Sanierungsobjekte (§ 7h EStG) bieten darüber hinaus Sonderabschreibungen. Bei gewerblichen Immobilien oder Betriebsvermögen gelten ggf. andere Sätze oder Methoden.

Ja – Zinsaufwendungen zählen bei Vermietung zu den abziehbaren Werbungskosten. Tilgungsanteile sind nicht abziehbar. Auch Kreditnebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Bereitstellungszinsen können abzugsfähig sein.

Mieteinnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Nach Abzug der Werbungskosten ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, welches mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert wird.

Eine anteilige Aufteilung der Kosten (z. B. Zinsen, Abschreibungen, Betriebskosten) ist möglich, erfordert aber eine saubere Trennung der Nutzungsarten. Bei Homeoffice gelten zusätzliche Voraussetzungen (z. B. Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit).

Wenn eine Immobilie im Privatvermögen mindestens 10 Jahre gehalten wurde (§ 23 EStG), ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Bei Selbstnutzung ist der Verkauf sogar nach 2 vollständigen Jahren und im Jahr des Verkaufs steuerfrei, wenn die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken diente.

Die Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen weniger als 10 Jahre liegen. Vermeiden lässt sie sich durch Selbstnutzung oder durch Einhaltung der 10-Jahres-Frist.

Ein Verkauf innerhalb der Familie ist grundsätzlich steuerpflichtig, sofern die Spekulationsfrist nicht eingehalten ist. Schenkungsnahe Gestaltung oder Nießbrauchmodelle können jedoch steuerliche Vorteile bieten. Bei entgeltlichem Erwerb kann der neue Eigentümer Abschreibungen auf den gezahlten Kaufpreis vornehmen (AfA-Step-up).

Ja, aber nur, wenn die Immobilie innerhalb der 10-Jahres-Frist verkauft wurde. Der Verlust kann dann mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden (§ 23 EStG).

Je nach Rechtsform: Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen), Körperschaftsteuer (bei GmbH) sowie ggf. Gewerbesteuer. Zudem kann Umsatzsteuer auf den Verkauf anfallen, insbesondere bei Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG.

Das hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartnern und Kindern stehen hohe Freibeträge zu. Bei Selbstnutzung durch Ehegatten oder Kinder kann eine vollständige Steuerbefreiung möglich sein (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

Durch Nutzung der Schenkungs- und Erbschaftsteuerfreibeträge (alle 10 Jahre möglich), Anwendung der Familienheimregelung und Gestaltung über Nießbrauch oder Wohnrechte. Ein steuerlicher Step-up bei Übertragung gegen Gegenleistung ist ebenfalls möglich.

Die Spekulationsfrist beginnt nicht neu – maßgeblich ist der ursprüngliche Erwerbszeitpunkt des Erblassers. Wurde die Immobilie bereits vom Erblasser länger als 10 Jahre gehalten oder selbst genutzt, ist ein späterer Verkauf durch den Erben meist steuerfrei.

Eine Immobilien-GmbH bündelt Immobilienvermögen in einer Kapitalgesellschaft. Vorteile: 15 % Körperschaftsteuer, keine Einkommensteuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne, leichter Verkauf durch Share Deal. Nachteile: Entnahmebesteuerung, komplexere Verwaltung, gewerbesteuerpflichtig.

Ja, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Andernfalls wird der Werbungskostenabzug anteilig gekürzt. Bei 100 % ortsüblicher Miete ist der volle Abzug gewährleistet.

Mieteinnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Werbungskosten wie Zinsen, AfA, Instandhaltung und Verwaltung mindern die Steuerlast.

Ein vorbehaltener Nießbrauch senkt den steuerlichen Wert der Immobilie bei Schenkung und ermöglicht dem Übergeber, Mieteinnahmen zu behalten. So kann gezielt Schenkungsteuer gespart werden.

Wenn Immobilien gewerblich gehalten oder mit langfristigem Vermögensaufbau verwaltet werden. Der Körperschaftsteuersatz von 15 % ist deutlich niedriger als der Spitzensteuersatz bei Privatpersonen.